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   VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04   

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https://dejure.org/2004,20817
VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04 (https://dejure.org/2004,20817)
VK Bund, Entscheidung vom 19.05.2004 - VK 2-52/04 (https://dejure.org/2004,20817)
VK Bund, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - VK 2-52/04 (https://dejure.org/2004,20817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung von Quoten zur Verteilung des Gesamtauftragsvolumens auf eine öffentliche Ausschreibung und auf eine freihändige Vergabe; Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Aus- und Fortbildungsstätte" im Sinne des § 7 Nr. 6 Verdingungsordung für Leistungen, Teil ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Teilnehmer am Wettbewerb: die rein steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen GmbH bedeuten keinen erheblichen Wettbewerbsvorteil im Sinn von § 7 Nr. 6 VOL/A

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 7 Nr. 6 VOL/A: Auslegung nach Normzweck geboten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03

    Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04
    b) Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist es, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können (s. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, Prieß/Hausmann in Motzke/Pietzcker/Prieß VOB Teil A, 1. Auflage, § 8 Rn 136).

    Ansicht der Vergabekammer auch den neueren Beschlüssen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4.3.2004 - Verg 8/04 und vom 23.12.2003 - Verg 58/03) zugrunde.

    e) Dem steht auch nicht entgegen, dass das OLG Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 23.12.2003 aaO.) § 7 Nr. 6 VOL/A als obligatorische, abstrakt getroffene Ausschlussregelung ansieht.

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04
    Soweit sich die Ast gegen die allgemeine Festlegung von Quoten richtet, begehrt sie nämlich nicht die Zulassung zu einem konkreten Vergabeverfahren (vergl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2002, Verg 6/02).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04

    Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

    Auszug aus VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04
    Ansicht der Vergabekammer auch den neueren Beschlüssen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4.3.2004 - Verg 8/04 und vom 23.12.2003 - Verg 58/03) zugrunde.
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04
    Dies ergibt sich aus den vorstehenden Erwägungen, wonach auch die Unternehmensführung der ASt nach betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten zu erfolgen hat und somit auch das Unternehmen der ASt annähernd gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ein gewerbliches Unternehmen ausgesetzt ist (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.5.2000 - 2 Verg 1/00, das für ein Universitätsinstitut eine Annäherung an "marktwirtschaftliche Vorgaben" bejaht und dementsprechend eine Nichtzulassung zum Vergabewettbewerb gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A ablehnt).
  • VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04
    Dabei ist nach Auffassung der Kammer eine restriktive Auslegung geboten (so auch Beschlüsse der 1. und 3. Vergabekammer des Bundes, VK 1 - 42/04, VK 3 - 50/04).
  • VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03

    Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen

    Auszug aus VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04
    Dies bedeutet, dass der Kreis der unter § 7 Nr. 6 VOL/A fallenden Einrichtungen, jedenfalls dann, wenn er sich nicht eindeutig aus dem Wortlaut ergibt - was lediglich bei den Justizvollzugsanstalten unzweifelhaft sein dürfte -, anhand des Normzwecks der Vorschrift zu definieren ist (vergl. 2. Vergabekammer des Bundes, VK 2 - 94/03, S. 6 f).
  • VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04

    Beauftragung Dritter mit Teilaufgaben der Vermittlung von Arbeits- und

    Auszug aus VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04
    Dabei ist nach Auffassung der Kammer eine restriktive Auslegung geboten (so auch Beschlüsse der 1. und 3. Vergabekammer des Bundes, VK 1 - 42/04, VK 3 - 50/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    cc) Die Auffassung, dass eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des § 7 Nr. 6 VOL/A auf gemeinnützige privatrechtliche juristische Personen dann bestehen mag, wenn sich staatliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Organisationsform der als gemeinnützig anerkannten privatrechtlichen Körperschaft (z.B. in der Form eines Eigenbetriebes) bedienen und dieser Einrichtung aufgrund ihrer Bindung an staatliche Stellen weitere Vorteile gewährt werden, die bereits bei abstrakter Betrachtung eine Nichtzulassung dieser Einrichtungen zum Vergabewettbewerb mit gewerblichen Unternehmen rechtfertigen würden (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 19.05.2004, VK2-52/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004, VK1-42/04), erscheint hier vor dem Hintergrund eines möglicherweise für die Bg zu 1. gegebenen Wettbewerbsvorteils durch den massiven Einsatz von Zivildienstleistenden zwar bedenkenswert, jedoch unter Berücksichtigung der engen Auslegung des § 7 Nr. 6 VOL/A (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Verg 33/04) im Ergebnis nicht zutreffend.
  • VK Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 1 VK 65/08

    Kirche ist nicht Teil des Staates oder öffentliche Einrichtung

    Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist es, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderung unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können (2. VK Bund, Beschl. v. 19.05.2004, VK 2-52/04).
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